Baustellensicherung
&
Verkehrssicherung
Ihr Rundumservice im Bereich Orts- und Landstraßen
Von der Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung mit oder ohne Sondernutzung bis hin zur Aufstellung, Protokollierung und Abbau der erforderlichen Beschilderungen und/oder Absperrungen bieten wir Ihnen alles aus einer Hand.


Wir schaffen Platz
Ob kurzfristig für einen Umzug oder ein längeres Halteverbot zur Aufstellung eines Containers - wir beraten Sie bei der Beantragung, beantragen auf Wunsch und kümmern uns um die Beschilderung - gerne alles aus einer Hand.
Frequently asked questions
Hier finden Sie unsere FAQs.
Sollte Ihre Frage nicht beantwortet sein, schreiben Sie uns gerne an - wir erweitern die FAQs kontinuierlich.
Wir bieten Halteverbote für Umzüge zwischen EUR 99,- und EUR 149,- inkl. der gesetzlichen MwSt. von derzeit 19% an.
Selbstverständlich erfahren Sie vor der Beauftragung, ob EUR 99,- bereits ausreichend sind - das hängt ausschließlich von den Gebühren der Stadt ab.
Das ist von Stadt zu Stadt völlig unterschiedlich. Grundsätzlich gilt aber: Sprechenden Menschen kann geholfen werden.
Auch, wenn die Frist schon abgelaufen wäre, lohnt es sich oft zu fragen, ob die Stadt es noch rechtzeitig genehmigt bekommt. Als Frist um die eingerichtete Halteverbotszone auch durchzusetzen (im Zweifel abschleppen) gilt immer: mindestens vier volle Tage vorher muss das Halteverbot eingerichtet sein.
Sie müssen bezahlen, wenn die Rechnung per Mail bei Ihnen ankommt - das ist normalerweise am Tag der Gültigkeit des Halteverbots. Spätestens 14 Tage nach Eingang der Rechnung sollte diese beglichen sein, um Mahnkosten zu vermeiden.
Wir bieten unseren Geschäftskunden die Umsetzung fast aller verkehrsrechtlichen Anordnungen an. Selbstverständlich beantragen wir diese vorher auch für Sie.